Studium der Rechtswissen- schaften (Jura) an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Referendariat und juristischer Vorberei- tungsdienst beim Landgericht Ravensburg mit Anwaltsstation in der Kanzlei Dreis & Lambeck. Seit 2002 durch die Rechtsanwaltskammer Tübingen als Rechtsanwalt zugelassen und seit dieser Zeit in der Kanzlei Dreis & Lambeck mit den Tätigkeitsschwerpunkten Mietrecht, Verkehrsrecht und EDV-Recht tätig.
Mitglied im Deutschen Anwaltverein und Regionalbeauftragter für das Forum Junge Anwaltschaft.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht im DAV.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht:
Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreue ich laufend sowohl Vermieter als auch Mieter von Wohn- und Geschäftsraummietverhältnissen. Durch diese ausgewogene Tätigkeit sind die unterschiedlichsten Argumentationsweisen bekannt und können im aktuellen Fall des Mandanten optimal angewendet werden.
Im Wohnungseigentumsrecht findet eine Vertretung einzelner Wohnungseigentümer und von Hausverwaltungen statt.
Die Spezialisierung als Fachanwalt erstreckt sich ferner noch auf die Rechtsgebiete
Maklerrecht
Immobilienrecht
Nachbarrecht
Interview auf N24 zum Verbraucherrecht im Januar 2009
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